Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

diese außerordentliche Mitgliederversammlung ist leider einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geschuldet, das vorschreibt, bei Satzungsänderungen die einzelnen zu ändernden Paragrafen in der Einladung aufzuführen.

Diese Tatsache ist uns erst im Laufe des Eintragungsverfahrens beim Registergericht bekannt geworden.

Wir müssen in diesem Zusammenhang dingend noch in diesem Jahr den § 16 unserer Satzung beschließen, der die Vergütung von Vereinsmitgliedern regelt. Dies wiederum ist eine Forderung der Finanzbehörden, die andernfalls die Gemeinnützigkeit eines Vereins in Frage stellen.
Aus diesen beiden Gründen ist leider die Mitgliederversammlung noch in diesem Jahr notwendig.

Ich lade Sie daher alle ganz herzlich zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9. Dezember 2010 um 19:00 Uhr in unser Vereinslokal Bürgerstuben ein.

Tagesordnung:
1. Berichte des Vorstandes und der Abteilungen
2. Beschlussfassung über einen Zwischenkredit der lokalen Banken
3. Beschlussfassung über Satzungsänderungen:
a) § 1. Löschung/Korrektur von Mitgliedschaften in Verbänden
b) § 8.10 Quote bei geheimen Abstimmungen
c) § 10.1b Reduzierung der Funktionärsposten im Gesamtvorstand
d) § 10.5e Aufgaben des Vorstandes - hier Erlass von Ordnungen
e) § 16 Bestimmungen über die Vergütung von Tätigkeiten im Verein
f) § 17 Bestimmungen über die Wahl von Kassenprüfern
g) § 18 Haftungsregelungen für Vorstandsmitglieder
4. Verschiedenes

 

( L. Mahrenholz )